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circa 605–538 BC

The Babylonian Exile

Jerusalem falls and the temple burns; Ezekiel and Daniel minister among the exiles as Lamentations mourns the city's ruin.

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Verse aus dieser Epoche

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  1. Hesekiel 47:7ca. 574 v. Chr.

    Als ich nun zurückkehrte, siehe, da standen auf dieser und jener Seite am Ufer des Stromes sehr viele Bäume.

  2. Hesekiel 47:8ca. 574 v. Chr.

    Und er sprach zu mir: Dieses Wasser fließt hinaus zumöstlichen Kreis und ergießt sichüber die[Jordan-] Ebene und mündet ins[Tote] Meer, und wenn es ins Meer geflossen ist, dann wird das Meerwasser gesund.

  3. Hesekiel 47:9ca. 574 v. Chr.

    Und alle lebendigen Wesen, alles, was sich da tummelt, wohin diese fließenden Wasser kommen, das wird leben. Es werden auch sehr viele Fische sein, weil dieses Wasser dorthin kommt, und es wird alles gesund werden und leben, wohin dieser Strom kommt.

  4. Hesekiel 47:10ca. 574 v. Chr.

    Und es werden Fischer von En-Gedi bis En-Eglaim an ihm stehen und ihre Fischernetze darin ausspannen. Seiner Fische werden sehr viele sein, gleich den Fischen im großen Meer, nach ihrer Art.

  5. Hesekiel 47:11ca. 574 v. Chr.

    Seine Sümpfe aber und seine Lachen werden nicht gesund; sie bleiben dem Salzüberlassen.

  6. Hesekiel 47:12ca. 574 v. Chr.

    Aber an diesem Strom, auf beiden Seiten seines Ufers, werden allerlei fruchtbare Bäume wachsen, deren Blätter nicht abfallen und deren Früchte nicht aufhören werden. Alle Monate werden sie neue Früchte bringen; denn ihr Wasser fließt aus dem Heiligtum. Ihre Frucht dient zur Speise und ihre Blätter zur Arznei.

  7. Hesekiel 47:13ca. 574 v. Chr.

    ¶ So spricht Gott, der HERR: Das ist die Grenze, innert welcher ihr den zwölf Stämmen Israels das Land zum Erbe austeilen sollt; dem Joseph gehören zwei Lose.

  8. Hesekiel 47:14ca. 574 v. Chr.

    Und zwar sollt ihr es, einer wie der andere, zum Erbbesitz erhalten, wie ich denn geschworen habe, es euren Vätern zu geben; und dieses Land soll euch als Erbbesitz zufallen.

  9. Hesekiel 47:15ca. 574 v. Chr.

    Das ist aber die Grenze des Landes an der nördlichen Seite: Vom großen Meer an, da man von Hetlon gen Zedad geht, Hamat,

  10. Hesekiel 47:16ca. 574 v. Chr.

    Berota, Sibraim, welches zwischen dem Gebiet von Damaskus und dem Gebiet von Hamat liegt, bis Hazar-Zichon, das an der Grenze des Hauran liegt.

  11. Hesekiel 47:17ca. 574 v. Chr.

    Also soll die Grenze reichen vom Meer bis Hazar-Enon; nördlich davon das Gebiet von Damaskus und Hamat.

  12. Hesekiel 47:18ca. 574 v. Chr.

    Das ist die Nordseite. Was aber die Ostseite betrifft, so bildet zwischen Hauran, Damaskus und Gilead einerseits und dem Lande Israel anderseits der Jordan die Grenze; ihn sollt ihr bis zumöstlichen Meer, nach Tainar hin, als Grenze nehmen, und zwar als Ostseite.

  13. Hesekiel 47:19ca. 574 v. Chr.

    Aber die Südseite gegen Mittag geht von Tamar bis an das Haderwasser von Kades, durch den Bach bis zum großen Meer. Das ist die Mittagsseite nach Süden.

  14. Hesekiel 47:20ca. 574 v. Chr.

    Und die Westseite bildet das große Meer, von der[Süd-] Grenze an bis man gegenüber von Hamat kommt. Das ist die Westseite.

  15. Hesekiel 47:21ca. 574 v. Chr.

    Dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels.

  16. Hesekiel 47:22ca. 574 v. Chr.

    Ihr sollt es aber als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremdlinge, die unter euch wohnen und unter euch Kinder zeugen; denn ihr sollt sie halten, als wären sie unter den Kindern Israel geboren. Sie sollen mit euch unter den Stämmen Israels ihren Erbbesitz erlosen.

  17. Hesekiel 47:23ca. 574 v. Chr.

    In dem Stamme, unter welchem der Fremdling wohnt, sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht Gott, der HERR.

  18. Hesekiel 48:1ca. 574 v. Chr.

    ¶ Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.

  19. Hesekiel 48:2ca. 574 v. Chr.

    Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,

  20. Hesekiel 48:3ca. 574 v. Chr.

    von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;

  21. Hesekiel 48:4ca. 574 v. Chr.

    neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;

  22. Hesekiel 48:5ca. 574 v. Chr.

    neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;

  23. Hesekiel 48:6ca. 574 v. Chr.

    neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;

  24. Hesekiel 48:7ca. 574 v. Chr.

    neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.

  25. Hesekiel 48:8ca. 574 v. Chr.

    Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.