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circa 1446 BC

Sinai & The Law

God meets Israel at Mount Sinai, reveals the Ten Commandments, and establishes the Tabernacle and the priestly covenant.

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Verse aus dieser Epoche

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  1. 3. Mose 25:29ca. 1491 v. Chr.

    Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.

  2. 3. Mose 25:30ca. 1491 v. Chr.

    Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.

  3. 3. Mose 25:31ca. 1491 v. Chr.

    Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.

  4. 3. Mose 25:32ca. 1491 v. Chr.

    Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.

  5. 3. Mose 25:33ca. 1491 v. Chr.

    Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;

  6. 3. Mose 25:34ca. 1491 v. Chr.

    und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.

  7. 3. Mose 25:35ca. 1491 v. Chr.

    Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.

  8. 3. Mose 25:36ca. 1491 v. Chr.

    Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.

  9. 3. Mose 25:37ca. 1491 v. Chr.

    Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.

  10. 3. Mose 25:38ca. 1491 v. Chr.

    Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch ausÄgyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.

  11. 3. Mose 25:39ca. 1491 v. Chr.

    ¶ Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

  12. 3. Mose 25:40ca. 1491 v. Chr.

    als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.

  13. 3. Mose 25:41ca. 1491 v. Chr.

    Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.

  14. 3. Mose 25:42ca. 1491 v. Chr.

    Denn auch sie sind meine Knechte, die ich ausÄgyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!

  15. 3. Mose 25:43ca. 1491 v. Chr.

    Du sollst nicht mit Strengeüber ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

  16. 3. Mose 25:44ca. 1491 v. Chr.

    Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.

  17. 3. Mose 25:45ca. 1491 v. Chr.

    Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,

  18. 3. Mose 25:46ca. 1491 v. Chr.

    und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aberüber eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einerüber den andern, mit Strenge herrschen!

  19. 3. Mose 25:47ca. 1491 v. Chr.

    Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,

  20. 3. Mose 25:48ca. 1491 v. Chr.

    so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;

  21. 3. Mose 25:49ca. 1491 v. Chr.

    oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.

  22. 3. Mose 25:50ca. 1491 v. Chr.

    Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.

  23. 3. Mose 25:51ca. 1491 v. Chr.

    Sind noch viele Jahreübrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;

  24. 3. Mose 25:52ca. 1491 v. Chr.

    sind aber wenig Jahreübrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.

  25. 3. Mose 25:53ca. 1491 v. Chr.

    Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strengeüber ihn herrschen vor deinen Augen.