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Bibelverse über Servants

291 Verse · 147 Aspekte

Zentrale Bibelverse

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  1. Bei welchem von deinen Knechten aber etwas gefunden wird, der soll sterben, und wir andern wollen deines Herrn Knechte sein!

  2. Wer nun von den Knechten des Pharao des HERRN Wort fürchtete, der ließ seine Knechte und sein Vieh in die Häuser fliehen;

  3. Dann werden alle diese deine Knechte zu mir herabkommen und mir zu Füßen fallen und sagen: Ziehe aus, du und alles Volk hinter dir her! Darnach werde ich ausziehen! Und er ging vom Pharao mit grimmigem Zorn.

  4. Wer aber ein um Geld erkaufter Knecht ist, den beschneide man; alsdann esse er davon.

  5. Ein Beisasse und Taglöhner soll nicht davon essen.

  6. aber am siebenten Tag ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun; weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch dein Fremdling, der in deinen Toren ist.

  7. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses! Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat!

  8. So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

  9. Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

  10. Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.

  11. Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,

  12. ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.

  13. Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.

  14. Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.

  15. Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.

  16. Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.

  17. Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

  18. Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.

  19. Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;

  20. stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.

  21. Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen[zur Entschädigung] für das Auge.

  22. Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.

  23. Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

  24. wäre aber die Sonneüber ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.

  25. Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nichtüber Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen.