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Bibelverse über Servants

291 Verse · 147 Aspekte

Zentrale Bibelverse

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  1. ¶ Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen.

  2. Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;

  3. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.

  4. ¶ Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

  5. als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.

  6. Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.

  7. Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.

  8. Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,

  9. und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aberüber eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einerüber den andern, mit Strenge herrschen!

  10. Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,

  11. so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;

  12. oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.

  13. Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.

  14. Sind noch viele Jahreübrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;

  15. sind aber wenig Jahreübrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.

  16. Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strengeüber ihn herrschen vor deinen Augen.

  17. Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;

  18. denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich ausÄgypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

  19. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes; laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses, noch seines Ackers, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat.

  20. sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du solches essen, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott,über alles, was du dir mit deiner Hand erarbeitet hast.

  21. ¶ Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

  22. Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;

  23. sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.

  24. Sollte er aber zu dir sagen:«Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist,

  25. so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln.