Skip to content

Bibelverse über Land

123 Verse · 14 Aspekte

Zentrale Bibelverse

Nach Buch filtern
  1. Da sprachen sie: Du hast uns das Leben erhalten! Finden wir Gnade in deinen Augen, so wollen wir des Pharao Knechte sein!

  2. Da machte Joseph solches zum Gesetz bis auf den heutigen Tag, daß vom Ertrag des Ackerlandes derÄgypter dem Pharao der Fünfte zu geben sei; nur dieÄcker der Priester wurden nicht des Pharao Eigentum.

  3. sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.

  4. Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.

  5. ¶ Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.

  6. Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

  7. Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.

  8. Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,

  9. so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.

  10. Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.

  11. Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.

  12. Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.

  13. Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.

  14. Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.

  15. Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;

  16. Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.

  17. Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach denübrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.

  18. Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teilüber die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.

  19. Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;

  20. sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

  21. Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,

  22. so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.

  23. Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.

  24. ¶ Und die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza,

  25. kamen herzu und traten vor Mose und Eleasar, den Priester, und vor die Obersten und die ganze Gemeinde an die Tür der Stiftshütte und sprachen: