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Bestimmungen für die Teilnahme am Passah
2. Mose 12:43-51
43
¶ Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremder soll davon essen.
44
Wer aber ein um Geld erkaufter Knecht ist, den beschneide man; alsdann esse er davon.
45
Ein Beisasse und Taglöhner soll nicht davon essen.
46
In einem Hause soll man es essen. Ihr sollt vom Fleisch nichts vor das Haus hinaustragen, und kein Knochen werde ihm zerbrochen.
47
Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern.
48
Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
49
Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt.
50
Und alle Kinder Israel taten solches; wie der HERR dem Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie;
51
aber der HERR führte an eben diesem Tag die Kinder Israel nach ihren Heerscharen ausÄgypten.
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