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Bibelverse über Punishments

133 Verse · 47 Aspekte

Zentrale Bibelverse

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  1. ¶ Kain sprach zum HERRN: Meine Schuld ist zu groß zum Tragen!

  2. Siehe, du treibst mich heute aus dem Lande, und ich muß mich vor deinem Angesicht verbergen und unstät und flüchtig sein auf Erden. Und es wird geschehen, daß mich totschlägt, wer mich findet.

  3. ¶ Aber nach drei Monaten ward Juda angezeigt: Deine Sohnsfrau Tamar hat gehurt, dazu siehe, ist sie von Hurerei schwanger geworden! Juda sprach: Führt sie hinaus, daß sie verbrannt werde!

  4. in drei Tagen wird der Pharao dich hinrichten und ans Holz hängen lassen, daß die Vögel dein Fleisch fressen werden.

  5. ¶ Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.

  6. Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

  7. Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.

  8. Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.

  9. Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

  10. ¶ Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.

  11. Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;

  12. wäre aber die Sonneüber ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.

  13. Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.

  14. wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben;

  15. auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet.

  16. Wer von den Kindern Israel oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, von seinem Samen dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen!

  17. Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Weibern mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei.

  18. Führe den Flucher vor das Lager hinaus und laß alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.

  19. Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele!

  20. Und sie taten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte.

  21. Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann muß unbedingt sterben; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!

  22. Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR Mose geboten hatte.

  23. Und der HERR sprach zu Mose: Nimm alle Obersten des Volks und hänge sie dem HERRN auf angesichts der Sonne, daß der grimmige Zorn des HERRN von Israel abgewandt werde!

  24. Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.

  25. Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.