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Bibelverse über King

74 Verse · 18 Aspekte

Zentrale Bibelverse

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  1. Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken.

  2. Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen.

  3. An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen.

  4. Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

  5. Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein HinÖl zu einem Epha.

  6. Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt demÖl.

  7. Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem HERRN am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder.

  8. Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein HinÖl zu einem Epha.

  9. Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen.

  10. Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein HinÖl auf ein Epha.

  11. Und wenn der Fürst kommt, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.

  12. ¶ So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz!

  13. Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben.

  14. Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!

  15. Nun, o König, erlaß das Gebot und unterschreibe das Edikt, damit es unabänderlich sei wie das Gesetz der Meder und Perser, welches unwiderruflich ist.

  16. Daraufhin unterschrieb der König das Edikt und Verbot.

  17. Alsbald erschienen sie vor dem König und brachten das königliche Verbot zur Sprache: Hast du nicht ein Verbot unterschrieben, wonach jeder, der innert dreißig Tagen von irgend einem Gott oder Menschen etwas erbitte, außer von dir allein, o König, in den Löwenzwinger geworfen werden soll? Der König antwortete und sprach: Die Sache steht fest nach dem Gesetz der Meder und Perser, welches unwiderruflich ist!

  18. Da antworteten sie und sprachen: Daniel, einer der gefangenen Juden, nimmt keine Rücksicht auf dich und achtet nicht auf das Verbot, das du unterzeichnet hast, sondern er verrichtet dreimal des Tages sein Gebet!

  19. Als der König solches vernahm, wurde er sehr betrübt, und er sann darüber nach, wie er den Daniel retten könnte, und gab sich Mühe bis zum Sonnenuntergang, ihn zu befreien.

  20. Da bestürmten jene Männer den König und sprachen: Wisse, o König, daß nach dem Gesetz der Meder und Perser jedes Verbot und Gebot, das der König bestätigt hat, unwiderruflich ist!

  21. Bin ich aber im Unrecht und habe etwas begangen, was des Todes wert ist, so weigere ich mich nicht zu sterben. Ist aber nichts an dem, dessen diese mich anklagen, so kann mich niemand ihnen zu Gefallen preisgeben. Ich berufe mich auf den Kaiser!

  22. Da besprach sich Festus mit seinem Rat und antwortete: Du hast dich auf den Kaiser berufen; zum Kaiser sollst du ziehen!

  23. ¶ So ermahne ich nun, daß man vor allen Dingen Bitten, Gebete, Fürbitten und Danksagungen für alle Menschen darbringe,

  24. für Könige und alle, die in hervorragender Stellung sind, damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen können in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit;