circa 1446–1406 BC
The Wilderness Years
Forty years of wandering in the desert test Israel's faith and prepare a new generation to enter the promised land.
Verse aus dieser Epoche
- 4. Mose 35:10ca. 1451 v. Chr.
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihrüber den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,
- 4. Mose 35:11ca. 1451 v. Chr.
die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.
- 4. Mose 35:12ca. 1451 v. Chr.
Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
- 4. Mose 35:13ca. 1451 v. Chr.
Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.
- 4. Mose 35:14ca. 1451 v. Chr.
Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.
- 4. Mose 35:15ca. 1451 v. Chr.
Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.
- 4. Mose 35:16ca. 1451 v. Chr.
Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
- 4. Mose 35:17ca. 1451 v. Chr.
Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
- 4. Mose 35:18ca. 1451 v. Chr.
Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
- 4. Mose 35:19ca. 1451 v. Chr.
Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.
- 4. Mose 35:20ca. 1451 v. Chr.
Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,
- 4. Mose 35:21ca. 1451 v. Chr.
oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.
- 4. Mose 35:22ca. 1451 v. Chr.
Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,
- 4. Mose 35:23ca. 1451 v. Chr.
oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichtübel gewollt,
- 4. Mose 35:24ca. 1451 v. Chr.
so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.
- 4. Mose 35:25ca. 1451 v. Chr.
Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligenÖl gesalbt hat, stirbt.
- 4. Mose 35:26ca. 1451 v. Chr.
Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,
- 4. Mose 35:27ca. 1451 v. Chr.
hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;
- 4. Mose 35:28ca. 1451 v. Chr.
denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.
- 4. Mose 35:29ca. 1451 v. Chr.
Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.
- 4. Mose 35:30ca. 1451 v. Chr.
Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.
- 4. Mose 35:31ca. 1451 v. Chr.
Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.
- 4. Mose 35:32ca. 1451 v. Chr.
Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.
- 4. Mose 35:33ca. 1451 v. Chr.
Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts[anderes] gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
- 4. Mose 35:34ca. 1451 v. Chr.
So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.