Josua 20:4-6
4
Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor dieÄltesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann.
5
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Händeübergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist;
6
so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit[im Amte] sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist.
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