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2. Mose 22:11-12

2. Mose 22:11-12

11
so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.
12
Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;

Bibeltext: Schlachter 1951 · Copyright © 1951 Genfer Bibelgesellschaft (Geneva Bible Society) · CC BY 4.0

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