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4. Mose 15:30-31

Die Strafe für vorsätzliche Sünde

4. Mose 15:30-31
30
Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut(es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling) so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk;
31
denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld bleibe auf ihr!
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