3. Mose 27:14
Vers 14 wird mit dem umgebenden Kontext angezeigt.
11
Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;
12
und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
13
Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
14
¶ Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
15
Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
16
Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für[die Aussaat von] einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.
17
Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.
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