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Passah- und Festopfer der ungesäuerten Brote
4. Mose 28:16-25
16
¶ Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN;
17
und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
18
Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
19
sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;
20
dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mitÖl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder
21
und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;
22
dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken.
23
Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist.
24
Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem HERRN die Nahrung des wohlriechenden Feuers darbringen, neben dem beständigen Brandopfer; dazu sein Trankopfer.
25
Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
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