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3. Mose 14:10-32

3. Mose 14:10-32

10
Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mitÖl gemengt, und ein LogÖl.
11
Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte;
12
und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem LogÖl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben.
13
Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14
Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15
Darnach soll er von dem LogÖl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen,
16
und der Priester soll mit seinem rechten Finger in dasÖl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von demÖl siebenmal vor dem HERRN sprengen.
17
DasübrigeÖl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18
DasübrigeÖl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen.
19
Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten.
20
Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein.
21
Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mitÖl gemengt, zum Speisopfer, und ein LogÖl,
22
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
23
und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN.
24
Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und dasÖl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben.
25
Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;
26
und von demÖl soll der Priester in seine linke Hand gießen,
27
und mit seinem rechten Finger vomÖl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen.
28
Darnach soll der Priester vomÖl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29
DasübrigeÖl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN.
30
Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben(was seine Hand aufzubringen vermochte)
31
zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN.
32
Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.
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