3. Mose 11:1-23
1
¶ Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2
Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft:
3
Alle Vielhufer, die ganz gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, dürft ihr essen.
4
Aber von den Wiederkäuern und Vielhufern sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obschon es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es euch unrein sein.
5
Desgleichen der Klippdachs; denn obschon er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein.
6
Auch der Hase, der zwar wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein.
7
Ferner das Schwein; es ist zwar ein Vielhufer mit durchgespaltenen Klauen, aber kein Wiederkäuer; darum ist es euch unrein.
8
Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind euch unrein.
9
¶ Folgende[Tiere] dürft ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft ihr essen.
10
Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in Bächen, unter allem[Getier], das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll euch ein Greuel sein.
11
Ein Greuel sollen sie euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und vor ihrem Aas euch scheuen.
12
Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13
Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Greuel sind: Den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,
14
die Weihe und das Falkengeschlecht,
15
die ganze Rabenfamilie,
16
den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;
17
das Käuzchen, den Reiher, den Ibis,
18
das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan,
19
den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20
¶ Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein.
21
Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sieüber den Erdboden hüpfen können.
22
Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der Fangheuschrecke.
23
Aber alleübrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen sollen euch ein Greuel sein,
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