Jeremia 16:6-7
6
Große und Kleine sollen sterben in diesem Lande und nicht begraben werden, und niemand wird sie beklagen, niemand wird sich um ihretwillen Einschnitte machen noch sich scheren lassen.
7
Und man wird ihnen kein Trauermahl machen, um sie zu trösten wegen eines Verstorbenen; man wird ihnen auch den Trostbecher nicht reichen um ihres Vaters oder ihrer Mutter willen.
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