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2. Mose 26:1-30
1
¶ Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken.
2
Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein und die Breite desselben vier Ellen; diese Teppiche alle sollen einerlei Maß haben.
3
Fünf Teppiche sollen zusammengefügt sein, einer an den andern, und wieder fünf Teppiche.
4
Und du sollst Schleifen machen von blauem Purpur an den Enden eines jeden Teppichs, da sie sollen zusammengefügt sein, daß je zwei und zwei an ihren Enden zusammengeheftet werden.
5
Du sollst fünfzig Schleifen an dem[Ende des] einen Teppichs machen und fünfzig Schleifen an demäußersten Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt werden; von diesen Schleifen soll je eine der andern gegenüberstehen.
6
Und sollst fünfzig goldene Haften machen und damit die Teppiche zusammenheften einen an den andern, daß die Wohnung ein Ganzes werde.
7
¶ Du sollst auch Teppiche machen aus Ziegenhaaren zum Zelteüber die Wohnung; elf solche Teppiche sollst du machen.
8
Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen. Und alle elf sollen gleich sein.
9
Fünf solcher Teppiche sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, und sollst den sechsten Teppich zweifältig legen, vorne an der Hütte.
10
Und sollst fünfzig Schleifen machen am Ende des ersten Teppichs und fünfzig Schleifen am Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt sind.
11
Und sollst fünfzig eherne Haften machen und die Haften in die Schleifen tun, und die Hütte zusammenfügen, also daß sie ein Ganzes werde.
12
Aber von demÜberschuß der Teppiche der Hütte sollst du die Hälfteüberhängen lassen hinten an der Wohnung,
13
eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite von demÜberschuß an der Länge der Teppiche der Hütte; es soll etwas vorschießen auf beiden Seiten der Wohnung, um dieselbe auf beiden Seiten zu bedecken.
14
ber diese Decke sollst du für die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen machen. Dazu eine Decke von Seehundsfellen oben darüber.
15
¶ Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend.
16
Zehn Ellen soll die Länge eines jeden Brettes sein und anderthalb Ellen eines jeden Breite.
17
Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem andern gegenüberstehend. Also sollst du alle Bretter zur Wohnung machen.
18
Und du sollst für die Wohnung zwanzig Bretter machen auf der Seite gegen Mittag, südwärts.
19
Und du sollst unter die zwanzig Bretter vierzig silberne Füße machen, je zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen; und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen.
20
Ebenso auf der andern Seite der Wohnung gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen.
21
Und ihre vierzig silbernen Füße, je zwei Füße unter ein Brett.
22
Aber du sollst sechs Bretter machen an der Seite der Wohnung gegen Abend.
23
Dazu sollst du zwei Bretter machen hinten an die beiden Ecken der Wohnung.
24
Die sollen doppelt sein von unten auf und sich oben zusammenfügen mit einem Ring; also sollen beide sein; an beiden Ecken sollen sie stehen.
25
Daß da im ganzen acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, sechzehn Füße, je zwei unter einem Brett.
26
Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,
27
und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Brettern auf der hintern Seite der Wohnung gegen Abend.
28
Und der mittlere Riegel soll inwendig durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum andern.
29
Und sollst die Bretter mit Goldüberziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein stecke; du sollst auch die Riegel mit Goldüberziehen.
30
Also sollst du die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du auf dem Berge gesehen hast.
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