2. Mose 21:17-20
17
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.
18
Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;
19
und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.
20
Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;
Bibeltext: Schlachter 1951 · Copyright © 1951 Genfer Bibelgesellschaft (Geneva Bible Society) · CC BY 4.0