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5. Mose 24:10-13

5. Mose 24:10-13

10
Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
11
Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
12
Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
13
sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
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