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Bibelverse über Damages and Compensation

23 Verse

Zentrale Bibelverse

  1. Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;

  2. und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.

  3. Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.

  4. Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.

  5. Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.

  6. Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.

  7. Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

  8. Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,

  9. so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.

  10. ¶ Und der HERR redete zu Mose und sprach:

  11. Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt;

  12. oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag;

  13. wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben;

  14. auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet.

  15. ¶ Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt

  16. und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;

  17. so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor dieÄltesten der Stadt an das Tor hinausbringen.

  18. Und der Vater der Tochter soll zu denÄltesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben.

  19. Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor denÄltesten der Stadt ausbreiten.

  20. Dann sollen dieÄltesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen,

  21. und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.

  22. Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

  23. so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.