Römer 7:2-3
2
Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz des Mannes befreit.
3
So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird; stirbt aber der Mann, so ist sie vom Gesetze frei, so daß sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird.
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