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4. Mose 6:13-18

4. Mose 6:13-18

13
Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen,
14
da soll er dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges, männliches, tadelloses Lamm zum Sündopfer, und einen tadellosen Widder zum Dankopfer,
15
und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mitÖl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mitÖl bestrichen, samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern.
16
Und der Priester soll es vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten.
17
Und er soll dem HERRN den Widder zum Dankopfer bereiten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; auch soll der Priester sein Speisopfer und sein Trankopfer zurichten.
18
Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte, und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es in das Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
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