3. Mose 27:16-19
16
Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für[die Aussaat von] einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.
17
Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.
18
Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach denübrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.
19
Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teilüber die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
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