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Strengere Gesetze für den Hohenpriester
3. Mose 21:10-15
10
¶ Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.
11
Er soll auch zu keinem Toten kommen und soll sich weder an seinem Vater noch an seiner Mutter verunreinigen.
12
Er soll das Heiligtum nicht verlassen, noch das Heiligtum seines Gottes entheiligen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der HERR.
13
Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen.
14
Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen,
15
daß er seinen Samen nicht entweihe unter seinem Volk. Denn ich, der HERR, heilige ihn.
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