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3. Mose 12:2-4

Gesetze über Geburt und Unreinheit

3. Mose 12:2-4
2
Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.
3
Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.
4
Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
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