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Hesekiel 45:7-8

Hesekiel 45:7-8

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Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite undöstlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zuröstlichen Grenze.
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Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und dasübrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmenüberlassen.
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