2. Mose 22:7-8
7
¶ Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
8
Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen[und ihn darüber verhören], ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.
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