2. Mose 12:8-11
8
Und sollen also in derselben Nacht das Fleisch essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen.
9
Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen;
10
und sollt nichts davonübriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwasübrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen.
11
Also sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des HERRN Passah.
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