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5. Mose 25:5-7

5. Mose 25:5-7

5
Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
6
Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.
7
Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu denÄltesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
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