5. Mose 23:10-13
10
Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;
11
aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen.
12
Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
13
Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist.
Bibeltext: Schlachter 1951 · Copyright © 1951 Genfer Bibelgesellschaft (Geneva Bible Society) · CC BY 4.0