Skip to content
5. Mose 19:15-18

5. Mose 19:15-18

15
Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
16
Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einerÜbertretung zu zeihen,
17
so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit[im Amt] sein werden.
18
Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,
Settings

Reading Style

Typeface

Font Size 19px

Options