5. Mose 17:5-7
5
so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solches Übel getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen.
6
Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.
7
Die Hand der Zeugen soll zuerst auf ihm sein, um ihn zu töten, darnach die Hand des ganzen Volkes; so sollst du das Böse von dir ausrotten.
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