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5. Mose 15:2-3

5. Mose 15:2-3

2
Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
3
Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.

Bibeltext: Schlachter 1951 · Copyright © 1951 Genfer Bibelgesellschaft (Geneva Bible Society) · CC BY 4.0