- English
- King James KJV
- Complete Jewish CJB
- World English WEBM
- Berean Standard BSB
- American Standard ASV
- Geneva GNV
- Young's Literal YLT
- Douay-Rheims DRC
- International
- Shqip ALB
- العربية SVD
- বাংলা BN-IRV
- မြန်မာ Judson
- 简体文 CUV-S
- 繁體中文 CUV-T
- Čeština BKR
- Nederlands STVE
- Français LSG
- Deutsch SCH
- Ελληνικά Vamvas
- ગુજરાતી GU-IRV
- Hausa HCB
- עברית Hebrew
- हिन्दी HCV
- Magyar KAROLI
- Bahasa Indonesia INDO-TB
- Italiano Diodati
- 日本語 Kougo
- 한국어 Korean
- മലയാളം MAL
- मराठी MRCV
- Norsk DNB
- فارسی OPV
- Polski BG
- Português Almeida
- Română Cornilescu
- Русский Synodal
- Español RVG
- Kiswahili Neno
- Svenska SV1917
- Tagalog TAG-ADB
- தமிழ் TCV
- తెలుగు TSA
- ภาษาไทย THAI-KJV
- Українська Ohienko
- Tiếng Việt CADMAN
- Yorùbá YCB
Das Sabbatjahr und der Schuldenerlass
5. Mose 15:1-6
1
¶ Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
2
Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
3
Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.
4
Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen;
5
vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest.
6
Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirstüber viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschenüber dich.
Settings