1. Timotheus 5:9-10
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Als Witwe werde nur eine solche in die Liste eingetragen, welche nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Frau war
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und ein Zeugnis guter Werke hat; wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, der Heiligen Füße gewaschen, Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werk nachgekommen ist.
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