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4. Mose 35:26-28

4. Mose 35:26-28

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Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,
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hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;
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denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.
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