Skip to content
3. Mose 24:17-23

Gesetze über Vergeltung und Recht

3. Mose 24:17-23

Gesetze über Vergeltung und Recht

17
Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben.
18
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele!
19
Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
20
Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen;
21
also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
22
Ihr sollt ein einheitliches Recht haben für Fremdlinge und Einheimische; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
23
Mose aber sagte solches den Kindern Israel; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte.

Siehe auch

Wo die Schrift dies noch sagt

  • 2. Mose 12:49

    Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt.
    aus Vers 22
  • 5. Mose 19:11

    Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sichüber ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,
    aus Vers 17
  • 5. Mose 19:12

    so sollen dieÄltesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.
    aus Vers 17
  • 1. Mose 9:5

    Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
    aus Vers 17
  • 1. Mose 9:6

    Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
    aus Vers 17
  • 4. Mose 9:14

    Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.
    aus Vers 22
  • 4. Mose 15:15

    In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN.
    aus Vers 22
  • 4. Mose 15:16

    Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.
    aus Vers 22
  • 3. Mose 24:21

    also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
    aus Vers 18
  • 5. Mose 19:21

    Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
    aus Vers 19
  • Matthäus 5:38

    ¶ Ihr habt gehört, daß gesagt ist:«Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
    aus Vers 19
  • 3. Mose 19:34

    Ihr sollt euch gegen den Fremdling, der sich bei euch aufhält, benehmen, als wäre er bei euch geboren, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge inÄgypten gewesen. Ich, der HERR, bin euer Gott.
    aus Vers 22
Settings

Reading Style

Typeface

Font Size 19px

Options