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Gesetze über Vergeltung und Recht
3. Mose 24:17-23
17
Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben.
18
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele!
19
Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
20
Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen;
21
also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
22
Ihr sollt ein einheitliches Recht haben für Fremdlinge und Einheimische; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
23
Mose aber sagte solches den Kindern Israel; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte.
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