3. Mose 13:29-33
29
Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,
30
und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als dieübrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.
31
Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.
32
Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als dieübrige Haut,
33
so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen.
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