5. Mose 15:1-3
1
¶ Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
2
Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
3
Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.
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